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Heinrich S.

Nachdem Heinrich So. die freie, d.h. sozialistisch orientierte Volksschule beendet hatte, handelte er von 1932 bis 1936 mit Obst auf der Straße. Anschließend verdingte er sich als Hilfsarbeiter bei verschiedenen Firmen. Anfang 1937 verletzte er sich als Arbeiter beim Bau der Reichsautobahn schwer am Bein und lag einen Monat im Krankenhaus. Die Verletzung führe dazu, so So. vor der Gestapo, dass er nie mehr vollständig arbeitsfähig sein werde.

Er war das älteste von sechs Kindern, wobei seine Mutter lediglich eine Witwen- und Waisenrente bezog. So. selbst war zum Zeitpunkt seiner Festnahme ohne Arbeit, da er kurz zuvor zum zweiten Mal an seinem verletzten Bein operiert worden war.

Während seiner Zeit in der Freien Schule habe er, so So. im Verhör, "für einige Wochen" dem Bund "Jung Spartakus" angehört. "Mein Vater duldete dies allerdings nicht, und ich trat wieder aus."

"Vor dem Umschwung", d.h. vor dem 30. Januar 1933 sei er "einmal kurz in der HJ" gewesen, dann aber offenbar aus- und nach der Machtübernahme nicht wieder eingetreten.

Mit den "sog. Navajos" sei er, so So. laut Protokoll seiner insgesamt offenbar recht ausführlichen, interessanten und durchaus aufschlussreichen Vernehmung, erstmalig im Frühjahr 1937 durch seinen Freund August L. in Berührung gekommen. Im Sommer habe er dann "öfter am Rhein verkehrt, wo sich immer mehr Jugendliche, u.a. auch aus Kalk eingefunden hätten.

So. weiter: "Es war mir dann auch bekannt, dass sich diese Gruppen 'Navajos' nannten. Anfänglich habe ich mich dazugehörig gefühlt und habe auch schon einmal mit dem August L. allein eine Fahrt nach Bensberg gemacht. Weiter war mir bekannt, dass die Gruppe der Navajos gegen die Hj eingestellt ist bzw. dass schon verschiedentlich Schlägereien mit HJ-Angehörigen vorkamen." Ihm sei Allerdings der "Zweck des Zusammenschlusses" nicht bekannt gewesen, ebenso wenig habe er sich Gedanken über die einheitliche Kluft gemacht. Er habe "keinerlei staatsfeindliche" und/oder bündische Ziele verfolgt; Zusammekünfte, die u.a. auch in seiner Wohnung stattgefunden hätten, "lediglich der Unterhaltung und dem Gesang" gedient.

Am Ende des ersten Verhörs vermerkt das Protokoll: "Wenn mir nochmals eindringlichst vorgehalten wird, dass es vollkommen unglaubwürdig ist, dass ich mir bei diesen auffälligen Dingen nie 'etwas gedacht' haben soll, und es besser wäre, die reine Wahrheit zu sagen, insbesondere zuzugeben, dass es sich bei dem Bund um eine Fortsetzung der ehemaligen bündischen Jugend handelt, so bleibe ich bei meinen Anganben und bestreite. Ich habe unser Tun für mit den Gesetzen vereinbar gehalten."

So. wurde im Zusammenhang mit der Razzia am 21. Oktober 1937 polizeilich gesucht, in seiner Wohnung jedoch nicht angetroffen. Darauf hin meldete er sich am folgenden Tag bei der Gestapo.

Bei der Durchsuchung der Wohnung So.´s im Zusammenhang mit der Razzia am 21. Oktober 1937 wurden "Lieder der verbotenen Bündischen Jugend" gefunden. Der Gestapobeamte S. kommentiert am 22. Oktober 1937: "Es geht hieraus einwandfrei hervor, dass den Mitgliedern das Verbort ihrer Organisation bekannt war und dass sie dies bereits in ihrem Liedgut erwähnten.

Von dem Gestapobeamten S. wird So. als "einer der eifrigsten Förderer der illegalen Ziele des Bundes der "Navajos" bezeichnet. Das Sondergericht verurteilt ihn am 15.12.1937 zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe.

Am 7.11.1957 stellt So. einen Antrag auf Wiedergutmachung: "Ich bin 100% arbeitsunfähig durch Schäden an meiner Gesundheit durch Vorkommnisse während meiner Haftzeit." Das Urteil wird laut Verfügung vom 9. Januar 1958 aufgehoben.



 
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