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Theobald W.

Bei einer polizeilichen Durchsuchung im Kloster Haus zur Mühlen bei Siegburg am 10. Juni 1935 wurden 50 Kölner katholische "Jungmänner" der Pfarrei St. Aposteln und 25 Jungschärler der Pfarrei St. Pantaleon auf verbotene Uniformteile untersucht. Theobald W. wurde als Mitglied des katholischen Jungmännervereins St. Aposteln von der Gestapo verhört. Er gab zu Protokoll: "Bei der Revision wurde bei mir ein Messer gefunden, das ich zum Brotschneiden verwendete und im Brotbeutel untergebracht hatte. Ich habe das Messer nicht offen getragen. Ich war der Meinung, dass ich ein Messer zum Brotschneiden mitnehmen dürfe. Sonstige Ausrüstungsstücke hatte ich nicht bei mir. Die Verordnung über das verbotene Klufttragen ist mir bekannt. Ich habe hiergegen auch nicht verstossen." Auch die übrigen Ermittlungen ergaben keinen Verstoß gegen die Verordnung vom 28. Februar 1933. Zu einem Verfahren vor dem Kölner Sondergericht kam es daher nicht.



 
Gruppen
Sturmschar St. Aposteln

Lexikon
Katholischer Jungmännerverband (KJMV)
Gestapo
Sturmschar/Jungschar
Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (28. Februar 1933)