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Massive Einschränkung der Redefreiheit

Zwei Wochen nach Beginn des Krieges erlässt die Gestapo geheime Maßnahmen, um mögliche innere Unruhen in Deutschland zu verhindern: "Jeder Versuch, die Geschlossenheit und den Kampfwillen des deutschen Volkes zu zersetzen, ist rücksichtslos zu unterdrücken." Wer den Sieg der Deutschen oder den Krieg allgemein anzweifelt, müsse sofort festgenommen werden.

Wer sich in der Öffentlichkeit, also in Gaststätten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, kritisch äußert, solle besonders beobachtet und verhaftet werden. Personen, die sich zu Gruppen zusammenschließen, um Nachrichten oder Kritik zu verbreiten, sind ebenfalls festzunehmen.

Wenn die Gestapo die Einschätzung hat, dass sich Personen "aus entschuldbaren Beweggründen" "Entgleisungen" geleistet haben, können sie nach einer ausführlichen Belehrung und Ermahnung straflos bleiben. Die Belehrung solle aber in einer Form erfolgen, die die nationalsozialistische Ideologie der betroffenen Person bestärke und ihr klar mache, dass in einem Wiederholungsfall "schärfere polizeiliche Massnahmen zu erwarten" seien. Es gehe aber in diesen Fällen nicht um die "reine Einschüchterung und Abschreckung", sondern um die "Überzeugung und die innere Aufrichtung" des Betroffenen. Wer "Volksgenossen" ungerechtfertigt denunziert, solle festgenommen und verurteilt werden.

Diese massive Einschränkung der freien Meinungsäußerung, die mit dem verstärkten NS-Terror während des Krieges einhergeht, stützt sich auf eine stetige Drohung gegen alle, die sich kritisch äußerten. Die Bewertung und Entscheidung, wer zu bestrafen sei, liegt bei den Gestapo-Beamten.



 
Lexikon
Gestapo
1. September 1939