Chronik 
Nochmals in der Presse: Bündische Jugend verboten

Sozusagen "pünktlich" zur Aufnahme des Wanderbetriebs zu Pfingsten erscheint in der Tagespresse reichsweit eine Wiederholung des Erlasses der Gestapo vom 8. Februar 1936, mit dem sämtliche bündischen Gruppen verboten wurden. Es heißt hierzu warnend: " "Danach wird gemäß § 1.4 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bestraft, wer sich im Sinne der aufgelösten Gruppen und Vereine betätigt, sie unterstützt, ihren Zusammenhalt aufrechterhält oder auf andere Personen, insbesondere auf Jugendliche, zum Zweck der Fortsetzung der bündischen Betätigung einwirkt."



 
Lexikon
Bündische Jugend