Chronik 
Weitere Zentralisierung der Auslandsreisen von HJ-Angehörigen

Eine neue Verordnung des Reichsjugendführers der HJ ersetzt alte Regelungen der Auslandsreisen: "Angehörige der Hitler-Jugend bedürfen für Auslandsreisen der Zustimmung des Jugendführers des Deutschen Reiches oder der von ihm ermächtigten Dienststellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei Reisen, die Angehörige der Hitler-Jugend in Begleitung ihrer Eltern (Elternteil) oder ihres gesetzlichen Vertreters unternehmen. [...] Die Erteilung der Zustimmung ist bei Einzelreisen grundsätzlich zehn Tage, bei Gruppenreisen grundsätzlich zwei Monate vor dem Tage, an dem der Platz beantragt werden soll, ...bei der zuständigen Bannführung zu beantragen. ... Wenn die Zustimmung erteilt wird, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung nach den von dem Jugendführer des Deutschen Reiches bestimmten Mustern. Die Bescheinigung ist während der genehmigten Reise mitzuführen und auf verlangen den mit Befehlsgewalt ausgestatteten HJ-Angehörigen sowie den deutschen Grenzbehörden vorzulegen. Wer den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, setzt sich der Gefahr eines HJ-Disziplinarverfahrens aus."



 
Lexikon
Hitlerjugend (HJ)
Reichsjugendführung (RJF)