Die Gestapo beobachtete angeblich eine verstärkte Verbindungen zwischen Bündischer Jugend und katholischen Jugendvereinen. Katholische Jugendgruppen, die sich im bündischen Sinn betätigen, sollen nach der "Verordnung zum Schutze von Volk und Staat" von 1933 verboten werden. Das betrifft vor allem die katholischen Sturmscharen und den Neudeutschlandbund.
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