Am 4. Oktober 1939 wird die Todesstrafe an Jugendlichen eingeführt. Sie geht auf eine persönlichen Anweisung Adolf Hitlers zum "Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher" zurück. Die Verordnung, die die Verhängung von Zuchthaus- und Todesstrafen gegenüber Jugendlichen ermöglicht, bildet allein bis zum 30. Juni 1943 die Grundlage für mindestens 75 Hinrichtungen an Jugendlichen sowie für zahlreiche Zuchthausstrafen.
Seit 1942 werden nach der Schwerverbrecherverordnung zunehmend politische Delikte wie Hochverrat, Landesverrat, Feindbegünstigung, Sabotage, Abhören ausländischer Sender und Umgang mit Kriegsgefangenen bestraft. Auch bei der Behandlung jugendlicher Straftäter sind verstärkt politisch motivierte Todesurteile zu beobachten, die sich zumeist auf "kommunistische Betätigung", das "Abhören von Feindsendern" und auf die Verbreitung von illegalen Flugschriften beziehen. Generell wird gegen Jugendliche immer häufiger zu dem schweren Instrumentarium der Schwerverbrecherverordnung gegriffen; und die Zahl der verhängten und vollstreckten Todesurteile wächst.
Für die sich massiv verschärfende Strafrechtspraxis ist die Furcht vor einem "Versagen der inneren Front" seit der Dolchstoßlegende von 1918 ebenso verantwortlich wie die systemimmanent bedingte Radikalisierung der Justiz.
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