Chronik 
Einführung des Jugendarrests

In einer Ergänzung des Jugendstrafrechts wird am 4. Oktober 1940 die neue Strafform des Jugendarrests eingeführt. Nach Ansicht der Justizbehörden und der Reichsjugendführung waren die mit Arretierungen verbundenen Jugendstrafen ein wesentliches Mittel zur Durchsetzung der Jugendstrafrechtspolitik. Neben Jugendarrest und Jugenddienstarrest ist in diesem Zusammenhang auch an die Haft in Jugendgefängnissen, Jugendzuchthäusern und polizeilichen Jugendschutzlagern zu denken. Der Jugendarrest wird als ein Instrument gesehen, das zwischen Jugendhaft und Bewährungsstrafe liegt, es solle "fühlbar die Ehre des Jugendlichen" anrufen, ihn aber nicht zum Vorbestraften machen.

Die zeitlich und inhaltlich kombinierte Einführung von Jugendarrest als Dienststrafe der HJ im Herbst 1940 ist als ein deutliches Zeichen für die zwischen Staats- und Parteieinrichtungen, zwischen Justiz und Jugendführung abgestimmte verschärfte Sanktionierung nichtangepassten Verhaltens Jugendlicher zu bewerten.

Nachdem der Ministerrat für die Reichsverteidigung die neue Strafart Jugendarrest in Kraft gesetzt hatte, glaubt man, der Bevölkerung diese Neuerung in einer, die öffentliche Erregung dämpfenden Veranstaltung erklären zu müssen. Anlässlich der Einführung des Jugendarrests veranstaltet der Jugendrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht am 6. November 1940 in Berlin eine Festkundgebung, auf der die Einführung des Jugendarrests propagandistisch verbrämt vorgestellt wird.

Der Jugendarrest steht im Strafmaß zwischen Jugendhaft und Bewährungsstrafe und umfasst einen Zeitraum zwischen drei Tagen und drei Monaten.

Vom Landgericht Köln wird das neue Strafmittel rasch angenommen. 1941 werden 345 Jugendarreste, im Jahr darauf 431 und 1943 bereits 536 Jugendarreste verhängt.



 
Lexikon
Hitlerjugend (HJ)