Chronik 
Erinnerung an "Verordnung zum Schutz der Jugend"

Auch die HJ-Gebietsführung musste - wie hier im Juli 1940 - im Gebietsbefehl wiederholt an die Bestimmungen der Verordnung erinnern.

Gegen Ende des Jahres 1940 sieht der Oberpräsident die Notwendigkeit, die Schulen daran zu erinnern, die Schuljugend "von Zeit zu Zeit erneut mit den Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend vom 9.3.40 bekannt zu machen und ihre Durchführung nach Möglichkeit zu überwachen."



 
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Oberpräsident