Chronik 
Zunehmende Überwachung Jugendlicher

Der Oberpräsident gibt einen Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 2. April 1941 weiter, der das Jugendamt verpflichtet, unverzüglich "alle Vorfälle und Beobachtungen, die die körperliche, geistige und sittliche Verwahrlosung von Schülern und Schülerinnen besorgen lassen", mit Abschrift an die Behörde zu melden.



 
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Oberpräsident