Im Oktober 1941 wird die "Arbeitsgemeinschaft für Jugendbetreuung" gegründet. Beteiligt sind die Hitlerjugend, die Parteikanzlei, verschiedene Ministerien, die Wehrmacht, der Arbeitsdienst, die Deutsche Arbeitsfront und die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt. Es geht um den "Austausch von Erfahrungen und Maßnahmen auf dem Gebiete der Jugendbetreuung." Es sollen Vorkehrungen getroffen werden, die Jugend während des Krieges auch weiterhin unter Kontrolle zu haben. Das Absinken der Jugendkriminalität während des Krieges wird als großer Erfolg gewertet.
Weiterhin solle die Kriegstauglichkeit der Jugendlichen gewährleistet werden und die Jugendorganisationen trotz Einberufung der Führer funktionstüchtig bleiben. Die "geringsten Anzeichen einer Gefährdung der Jugend" sollen geprüft und "ihre Beseitigung" bewerkstelligt werden.
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen garantiere, "daß eine Jugendverwahrlosung in Deutschland undenkbar" sei. Die Arbeitsgemeinschaft erörtere alle Probleme und versuche sie vorzeitig zu lösen. Dabei helfe der seit einem Jahr bestehende Jugendarrest.
"So kann zusammenfassend gesagt werden, daß diese Arbeitsgemeinschaft ein weiterer Ausdruck des Verantwortungsbewußtseins ist, die deutsche Jugend sauber, gesund und gläubig zu erhalten".
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