Nachdem der Reichsjustizminister im Sommer 1942 Hitler mehrere Meldungen über die verstärkte Cliquenbildung von Jugendlichen in Großstädten und von Überfällen auf HJ-Angehörige übermittelt hat, stimmt Hitler im Herbst 1942 der Prügelstrafe gegen "verwahrloste" Jugendliche zu. Im Reichsjustizministerium wird die Anwendung der Prügelstrafe vor allem gegen solche Jugendliche erwogen, "die eine gefängniswürdige Tat begangen haben und bei denen infolge ihrer fortgeschrittenen Verwahrlosung oder ihrer charakterlichen Abartigkeit die Erziehungsmittel des Jugendstrafvollzuges nicht ausreichend" erschienen. Skeptisch ist Reichsjugendführer Axmann allerdings hinsichtlich der Prügelstrafe für unangepasste Jugendliche. Bei ihnen könne sich die "entehrende Prügelstrafe in verstockendem und abstumpfendem Sinne auswirken".
Die Einführung der Prügelstrafe ist Teil der restriktiven Strafrechtsreform des NS-Staats und bildet einen weiteren Schritt in der menschenunwürdigen Behandlung vermeintlich krimineller Jugendlicher.
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