Der Kölner Amtsgerichtspräsident berichtet Mitte März 1944 von einer zunehmenden Zahl an Privatklagen, die aus Streitigkeiten zwischen Nachbarn resultierten und ihre Ursache häufig in direkten Auswirkungen des Bombenkrieges haben:
"Die durch die Terrorangriffe verursachten Zerstörungen der Wohnviertel haben es mit sich gebracht, daß die Volksgenossen enger zusammenrücken, daß sich viele Familien mit einem verhältnismäßig kleinen Wohnraum, d.h. mit wenigen Zimmern auf derselben Etage, behelfen müssen. Infolgedessen haben sich die Reibungsmöglichkeiten vervielfacht. Es kommt fast zwangsläufig des öfteren zu mehr oder weniger heftigen Auseinandersetzungen mit Beleidigungen, Tätlichkeiten usw., die im Großen und Ganzen harmloser Natur sind". Ähnliche Streitigkeiten, die auf den beengten Raum zurückzuführen seien, seien auch in Bunkern, Luftschutzkellern oder Straßenbahnen zu beobachten.
Unter solchen Bedingungen, so zumindest der naheliegende Schluss aus der Schilderung des Amtsgerichtspräsidenten, wird es insbesondere Kinder und Jugendliche aus den beengten Verhältnissen auf die Straße und in die Natur gezogen haben.
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