Chronik 
Reichsjustizminister zur "Bildung jugendlicher Cliquen"

Auf der 5. Tagung der Reichsarbeitsgemeinschaft der Jugendbetreuung hält Reichsjustizminister Otto Georg Thierack ein Referat zur jugendlichen Kriminalitätsentwicklung. Die "Bildung jugendlicher Cliquen" wird von ihm als "die gefährlichste Erscheinungsform der Jugendgefährdung während des ganzen Krieges" bezeichnet. Da es für die "Cliquenbildung" keine juristische Sanktionsmöglichkeit gebe, tauche sie nicht in der Kriminalstatistik auf, sondern werde unter anderen Straftatbeständen verurteilt und registriert. Die Gruppen seien besonders gefährlich, weil sie keine festen, eindeutig auszumachenden Strukturen aufweisen und sich in ihnen Aspekte aller drei von der Gestapo vorgegebenen Einteilung jugendgefährdenden Verhaltens (politisch-oppositionell / liberalistisch-individuell / kriminell-asozial) vermischen. Dies erschwere sowohl die Beobachtung auch die Verurteilung erheblich: "Aus ihrem ursprünglich harmlosen Charakter" können sie sich zu einer "politischen Gefahr" entwickeln. Hier ergebe sich eine "wichtige Aufgabe für die Arbeitsgemeinschaft der Jugendbetreuung."



 
Lexikon
Thierarck, Otto Georg