Nach Angaben des Westdeutschen Beobachters beschlagnahmt die Bannführung des Gaus Köln-Aachen das katholische Jugendheim Wahn am 9. Mai 1933. Die Zeitung begründet diesen Schritt damit, dass die alte Heimleitung der HJ das Recht zugesichert habe, das Heim an zwei Tagen wöchentlich zu nutzen, die HJ aber hieran gehindert worden wäre. Rigide verbietet die HJ nun selbst allen Vereinen außer der Hitlerjugend das Betreten des Heimes und sichert sich damit neue räumliche Kapazitäten.
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