Chronik 
Anklage wegen geländesportlicher Übung des katholischen Jungmännerverbandes St. Aposteln

Jungschar-Lager der Pfarrei St. Aposteln an der Saaler Mühle in der Nähe von Bensberg, 1934


Ausflugsheim der Kölner Pfarre St. Aposteln in Bensberg: Hier kam es häufiger zu handgreiflichen Auseinandersetzungen mit der HJ, was auf die Nähe der „Nationalpolitischen Erziehungsanstalt“ (NAPOLA) im Bensberger Schloss zurückzuführen war.


Freddy Gothmann: Der 1915 geborene Gothmann war Jugendführer in der Pfarre St. Aposteln

Der 19jährige Friedrich G. wird beschuldigt, eine verbotene geländesportliche Übung mit Mitgliedern des katholischen Jungmännerverbands der Pfarre St. Aposteln abgehalten zu haben. Ein Passant hatte angeblich die Gruppe unter seiner Führung beim Exerzieren in der Kiesgrube am Oberkomarweg beobachtet und dies der Ortsgruppe Köln-Klettenberg der NSDAP gemeldet. Die Ortsgruppe benachrichtigte daraufhin die Polizei, die acht Jugendliche verhaftete, auf der Wache ihre Personalien aufnahm und dann entließ.

Die aufgenommenen Zeugenaussagen widersprechen einander. Während drei Leiter der Ortsgruppe Köln-Zollstock der NSDAP mitteilen, dass die katholische Jugend in der Kiesgrube verbotene Übungen abgehalten und dabei ihre mitgebrachte Kluft angezogen hätten, bestreiten dies die Jugendlichen. Ihrer Darstellung nach handelte es sich bei dem Treffen in der Kiesgrube lediglich um ein geselliges Beisammensein, das mit der Jugendvereinigung nichts zu tun gehabt hätte. Den Jungen sei nicht bewusst gewesen, etwas Verbotenes getan zu haben. Man habe erst gebadet und Ringtennis gespielt, dann aus Spaß und Langeweile Marschübungen abgehalten. Einen besonderen Führer habe es dabei nicht gegeben. Kluft oder Abzeichen seien nicht getragen worden.

Das Sondergericht Köln beschließt am 8.8.1934, das Verfahren einzustellen, weil der Angeklagte noch nicht vorbestraft ist und keine höhere Strafe als 6 Monate oder 1000 RK zu erwarten ist.



 
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Sturmschar St. Aposteln

Lexikon
Kluft
Katholischer Jungmännerverband (KJMV)
Sturmschar/Jungschar
Sondergericht