Chronik 
Verhaftung von St.-Georgspfadfindern in Köln-Mülheim

St. Georgs-Pfadfinder der Ehrenfelder St. Anna-Pfarre Ostern 1933 während eines Ausflugs in die Eifel


„Gelogen von A bis Z!!! Es war genau umgekehrt!“ notierte Rudolof Göbel im Juni 1933 unter diesen Artikel im „Westdeutschen Beobachter“. Solche Meldungen über „unerhörtes Verhalten“ sollten die Grundlage für weitere Einschränkungen darstellen.

Am Samstag, den 24.2.1934 werden um 22.30 Uhr 11 "Jungmänner von der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Untergruppe Herz Jesu, Köln-Mülheim, auf der Schleimeracher-Straße in geschlossener Ordnung und in einheitlicher Kleidung marschierend angetroffen.", wie aus einem Protokoll des 22. Polizeireviers hervorgeht. “Ein Kreisnachrichtendienstleiter der NSDAP veranlasste ihre Vorführung vor der Polizeiwache. Auf Anordnung des Kriminalkommissars W. wurden die Jugendlichen, nachdem ihnen die Kluft und die Ausrüstungsstücke abgenommen wurde, entlassen."

Beschlagnahmt werden 6 Ausweise, 10 grüne Hemdblusen, 6 Brotbeutel, 5 Mützen, 3 Signalpfeifen, sowie Kompass, Signalhorn, Leibriemen, Seile, Stablampen, ein Pfadfinderbuch und 4 Pfadfinderhüte. Die Polizei informiert am 25. Februar 1934 die Gestapo, die wiederum den Fall an die Oberstaatsanwaltschaft weiterleitet. Im Zuge der Ermittlungen werden der Jugendliche Hans von E. und Josef D. vernommen.

Über die Vorgeschichte berichtet von E. in seiner Vernehmung vom 6. März 1934: "Am 24.2.1934 standen wir zu 11 Jungen an der Ecke Kalk-Mülheimerstraße und Danzierstraße angetreten zu einer Wanderfahrt. Unser Führer war Josef D.. [...] Wimpel führten wir nicht bei uns, wohl vollständige Wanderausrüstung. Wir wollten nach Köttingen bei Altenberg wandern, wo wir eine Wehrsportübung machen wollten. Hierzu hatten wir auch die Signalhörner, Kompass uws. bei uns. Wir standen noch auf der Ecke, unserm Sammelpunkt und waren noch nicht abmarschiert, als wir angehalten wurden. Unser Präses ist der Kaplan Weber von der Herz Jesukirche in Köln-Mülheim. Dieser hatte aber die Wehrsportübung nicht angesetzt gehabt, sondern unser Sippenführer Josef D.."

Der am 6. März 1934 vernommene Sippenführer liefert weitere Details. Die Wanderung sei am Abend zuvor bei einer "Führerbesprechung" unter dem Vorsitz Webers angesetzt worden. Kaplan Weber habe auf D.´s Frage erklärt, dass Kluft-Tragen noch nicht verboten sei. Es sei nochmals vorgelesen worden, dass nicht geschlossen marschiert und keine Fahne mitgeführt werden dürfe. "Es war ein Zusammentreffen in dem Landheim Kümps bei Altenberg verabredet worden, das Heim hatten wir extra für den Tag und die Veranstaltung zur Verfügung gestellt bekommen, es ist Eigentum einer anderen katholischen Jugendorganisation. Ausser meinem Trupp dessen Führer ich bin (St. Georgspfadfindersippe Otter) kamen noch der Stammesführer Ludwig B. mit 15 Jungen nach Kümps. Ein weiterer Trupp, der ebenfalls nach Kümps gehen wollte, ist stattdessen nach Bonn gefahren. Zu meiner Gruppe gehörten die auf der Anzeige vermerkten Jungen. Wir waren noch nicht abmarschiert und hatten uns am Brunnen an der Schleichermacherstrasse gesammelt. Einer der Jungen hatte ein Signalhorn bei sich und blies auf demselben." D. gibt zu Protokoll, dass er für seinen Trupp allein verantwortlich sei, woraufhin von weiteren Zeugenvernehmungen Abstand genommen wird.

Am 24. März 1934 stellt der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht das Verfahren gegen die elf Jugendlichen ein, da ihnen "nach dem Ergebnis der angestellten Ermittlungen eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen werden" kann: "Es handelt sich nicht um eine politische Versammlung, sondern um eine Zusammenkunft von jugendlichen Personen, die in der Umgebung von Köln ein Gelände abhalten wollten."



 
Gruppen
St. Georgs-Pfadfinder Herz Jesu Köln-Mülheim

Lexikon
Kluft
St. Georgs-Pfadfinder
Sondergericht