Chronik 
Überfall der HJ auf katholische Sturmschar in Paffrath

Osterfahrt des Pfadfinder-Stammes St. Agnes Ostern 1935 nach Heimbach-Weiß

Am Sonntag wandern acht Jugendliche der katholischen Sturmschar aus Köln-Nippes durch Paffrath. Vor der Kirche werden sie von der HJ angehalten und auf vermeintliche Uniform- und Abzeichenteile kontrolliert. Es kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Die Hintergründe des Zusammenstoßes werden bei der anschließenden Vernehmung bei der örtlichen Polizei höchst unterschiedlich dargestellt.

Die Hitlerjungen geben zu Protokoll, dass die Sturmschar in geschlossener Formation und in einheitlicher Uniform marschiert sei: Ein Junge habe eine graue, kurze Wanderhose getragen, die früher zur Uniform der katholischen Sturmschar gehört habe. Außerdem hätten fünf weitere Mitglieder der Gruppe einheitliche schwarze Wanderkleider getragen. Als die Hitlerjugend die katholischen Jugendlichen nach verbotenen Abzeichen durchsuchen wollten, hätten die katholischen Jugendlichen aggressiv reagiert. Der Führer der Sturmschar, der Student Wilhelm W., hätte nicht nur ein verbotenes Abzeichen PX getragen, sondern auch dem Hitlerjungen H. das Fahrtenmesser vom Riemen gerissen und damit auf einen anderen Hitlerjungen eingeschlagen. Daraufhin seien die Hitlerjungen mit den Sturmschärlern zu dem in der Nähe wohnenden Gendarmeriewachtmeister S. gegangen, der sich der Sache "angenommen" habe. Die HJ-Jungen zeigten die katholischen Jugendlichen wegen Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 an.

Dagegen sagen die katholischen Jugendlichen vor der Polizei übereinstimmend aus, dass sie keine Uniform getragen hätten. Sie seien auch nicht in geschlossener Kolonne marschiert, sondern in einer Reihe nebeneinander gegangen und hätten sich insgesamt einwandfrei verhalten. Plötzlich seien die Hitlerjungen überfallartig aufgetaucht und hätten die katholischen Jungen grundlos angegriffen. Bei dem gewaltsamen Übergriff hätte sich Wilhelm W. lediglich gewehrt und dann gemeinsam mit den anderen Jungen Schutz bei der örtlichen Polizei gesucht.

Nach Prüfung der Beweislage stellt der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht das Verfahren ein: "Beweise dafür, dass die Beschuldigten in Marschkolonnen marschiert sind, liegen nicht vor. Auch ist ihnen nicht nachgewiesen, sich wegen verbotenen Uniformtragens strafbar gemacht zu haben. Dass einer ein verbotenes Abzeichen getragen hat [...] ist nicht erwiesen."



 
Gruppen
Sturmschar St. Bonifatius Köln-Nippes

Lexikon
Hitlerjugend (HJ)
Sturmschar/Jungschar
Sondergericht