Der Jurist Thierack war ab 1932 Mitglied der NSDAP. 1933 wurde er als sächsicher Justizminister eingesetzt, 1936 als Leiter des Volksgerichtshofs, der politische Straftäter unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Schnellverfahren aburteilte. Am 20. August 1942 wurde Thierack Reichsjustizminister. Als Schlüsselfigur des NS-Justitzsystems war er gleichzeitig Präsident der „Akademie für Deutsches Recht“.
Unter Thierack wurde der Justizapparat zu einem System permanenter Rechtsbeugung umgebaut. Zahlreiche Belege bezeugen seinen Einsatz für die Ermordung der Gegner des Nationalsozialismus, so legalisierte er den Vorschlag Goebbels der „Vernichtung durch Arbeit“ in Konzentrationslagern. Im September 1942 traf er mit Himmler die Übereinkunft, auch Inhaftierte des Strafvollzugs auf diese Weise zu ermorden. Betroffen waren damit neben Juden und Ausländern auch Kriminelle und Menschen in Sicherheitsverwahrung.
Thierack beging vor Eröffnung des Prozesses gegen ihn in englischer Gefangenschaft Selbstmord.
19. April 1889 Wurzen – 26. Oktober 1946 Paderborn
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