Lexikon 
Christliche Pfadfinderschaft (CP)

Abzeichen der CP(Kreuzpfadfinder)


Abzeichen der CP

Die Christliche Pfadfinderschaft wurde 1910 innerhalb der evangelischen Jünglings- und Jungmännervereine und –Bünde Deutschlands gegründet. Nach dem Ersten Weltkrieg tat sich die rechtskonservative Gruppierung durch ihr Engagement wie dem „Kampf gegen Schmutz und Schutz“ hervor. 1922 wurde auf der Augustusburg der reichsweite Zusammenschluss der CP beschlossen. Als gemeinsames Abzeichen der CP wurde das „Pfadfinderkreuz“ ausgewählt. Ihre Mitgliederzahl betrug zu Beginn der 1930er Jahre etwa 10.00.

Die Christliche Pfadfinderschaft stand in Konkurrenz zum CVJM, zumal die CP die Mitgliedschaft von Pfadfindergruppen ohne gleichzeitigen Beitritt zum CVJM ermöglichte und begrüßte. Auf dem Reichslager in Schloß Lichtenstein im Mai 1929 hatten sich die bündischen Formen in der CP durchgesetzt. Zu den eigenen Kennzeichen gehörte außerdem die Durchführung von Großfahrten ins Ausland.

Am 20. Dezember 1933 wurde die evangelische Jugend in die Hitlerjugend eingegliedert, nachdem Reichsbischof Ludwig Müller im Vormonat einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet hatte. Daraufhin entließ die CP die Jugendlichen unter 18 Jahren, um sie einer Zwangsmitgliedschaft in der Hitlerjugend zu entziehen. Durch das staatliche Verbot der bündischen Jugend verkleinerte sich die CP bis zur Bedeutungslosigkeit. Sie wurde 1938 mit ihrer Zeitschrift „Auf neuem Pfad“ durch die Gestapo verboten.



 

14. Juni 1935: Teilnahme christlicher Pfadfinder an Pfadfinderlagern im Ausland soll verhindert werden