Nach der nationalsozialistischen Ideologie galt Homosexualität als eine „Seuche", die zu einer „Schwächung der Volkskraft" führe, da Homosexuelle sich dem „natürlichen Fortpflanzungsprozeß" entzögen. Die lebendige homosexuelle Szene mit ihren Lokalen und Clubs, ihren Zeitschriften und Broschüren, die sich in Köln während der Weimarer Republik entwickelt hatte, wurde von den Nationalsozialisten unmittelbar nach der Machtübernahme zerschlagen. 1935 wurde der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches, der die so genannte „widernatürliche Unzucht" mit Gefängnis bestrafte, erheblich verschärft.
Sie sehen hier Abbildungen aus der Akte der Kölner Kriminalpolizei über einen 1890 geborenen, verheirateten Mann. Zwischen 1939 und 1942 wurde er wegen „widernatürlicher Unzucht" zu einem Jahr bzw. sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Aufgrund einer Denunziation wurde er im Januar 1943 von der Kölner Kriminalpolizei in „Vorbeugungshaft" genommen und im März 1943 in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingewiesen, wo er dann starb.
Die meisten Gerichtsverfahren gegen Homosexuelle endeten mit Haftstrafen. Die betroffenen Männer hatten jedoch auch die zwangsweise Kastration oder die Verschleppung in Konzentrationslager zu befürchten. Dort wurden Homosexuelle mit dem rosa Winkel gekennzeichnet. Lesbische Frauen wurden vom Paragraphen 175 nicht erfasst, doch konnten sie als so genannte „Asoziale" verfolgt und in Konzentrationslager eingewiesen werden. Hunderte Homosexuelle sind in Köln zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt worden, manche in Konzentrationslagern umgekommen und einige im Gefängnis Klingelpütz hingerichtet worden.
Soweit nicht anders ausgewiesen: Fotos: © NS-Dokumentationszentrum Köln
