Karl-Heinz Fr. besuchte die Volksschule Rochusstraße in Köln-Bickendorf und seit 1929 das Schillergymnasium in Köln-Ehrenfeld. In seinem Polizeiprotokoll hat er angegeben, dass er zunächst zum Arbeitsdienst, danach zur Wehrmacht und schließlich - wie sein Vater - Ingenieur werden wolle.
Seit 1931 war Karl-Heinz Fr. Mitglied von "Neudeutschland"
Er wurde polizeilich angezeigt, am 25. Juli 1937 bei einer Kirchprozession der Pfarre St. Peter verbotenerweise Kluft und Fahne des Bundes Neudeutschlands getragen zu haben. In seiner Stellungnahme rechtfertigt sich Karl-Heinz Fr., dass er von einem Kluftverbot nichts gewusst habe, da bei der Fronleichnamsprozession 200 Jungen in gleicher Kleidung gegangen seien, ohne dass dies verboten worden wäre. Er kündigt an, in Zukunft keine "derartige Kluft" mehr zu tragen.
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