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Oberstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Mülheimer Jugendliche

Im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Mülheimer HJ-Dienststelle am 18. Oktober 1943 erhebt der Oberstaatsanwalt Anklage gegen die Jugendlichen Anton M., Ernst P., Robert E., und Hans W..

Sie werden angeklagt "zu Köln, im Jahre 1943, sich als Angehörige einer oppositionellen Jugendgruppe betätigt zu haben. [...] Die Angeklagten gehörten einer illegalen und oppositionellen Jugendgruppe "Edelweiß-Piraten" an, die ihre abendlichen Zusammenkünfte in Köln-Mülheim in der Rheingegend abhielt. Sie müssen als die Rädelsführer dieser Gruppe angesprochen werden. Die Angeklagten und die Mitläufer dieser Gruppe trugen Edelweißabzeichen und sangen bei ihren Zusammenkünften bündische Lieder. Einzelne trugen bündische Kleidung. W. führte stets ein stehendes Messer - Hirschfänger - mit sich. Nachdem einige Mitglieder wegen ihres bündischen Treibens von einer HJ-Streife gestellt worden waren, verabredeten sie, sich an den auf der HJ-Dienststelle im Kreishaus anwesenden HJ-Führern zu rächen. Unter Anführung der Angeklagten M. und P. verschafften sich die Mitglieder Schlagwerkzeuge, zogen am Abend des 18.10.1943 vor das Kreishaus und nahmen dort eine drohende Haltung an. Sie wurden jedoch, ehe es zur Ausführung des geplanten Überfalls kam, durch die Polizei vertrieben."

M. und E. werden außerdem angeklagt, in der Nacht zum 1. oder 2. Oktober 1943 zwei Lederwesten gestohlen zu haben.



 
Gruppen
Edelweißpiraten (Mülheim)

Lexikon
Hitlerjugend (HJ)
Bündische Jugend
HJ-Streifendienst (SRD)
Edelweißpirat