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Pflichtjahr

Im Rahmen einer "Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans" vom 15. Februar 1938 wurde zum "verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft" zwangsweise das ein Jahr dauernde Pflichtjahr für 18- bis 25jährige eingeführt. Da die Teilnahme als Voraussetzung für eine spätere Berufstätigkeit galt, konnte man sich ihr praktisch nicht entziehen. Von dieser von den Arbeitsämtern zu vermittelnden und in einer Land- bzw. Hauswirtschaft abzuleistenden Dienstpflicht waren nur jene Frauen befreit, die ohnehin in diesen Bereichen tätig waren.