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Machtübernahme

Inszenierter Fackelzug der SA durch das Brandenburger Tor anlässlich der Machtübernahme (Propagangafoto)

Am 30. Januar 1933 wurde der Führer der Nationalsozialisten, Adolf Hitler, vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Es kam zur Bildung des "Kabinetts der nationalen Konzentration". Obwohl dem Kabinett außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten angehörten, denen acht konservative Minister gegenüberstanden, gelang es der NSDAP bald mit einer Reihe von gesetzlichen und anderen Maßnahmen, die Verfassung der Weimarer Demokratie außer Kraft zu setzen. Sie riefen den "Einparteienstaat" aus und betrieben die "Gleichschaltung" Deutschlands zur nationalsozialistischen Diktatur. Alle anderen Parteien wurden verboten und aufgelöst, die Gewerkschaften und Länder entmachtet.

Die Nationalsozialisten selbst benutzten für diesen Vorgang den Begriff "Machtergreifung", der teilweise bis heute verwendet wird. Es ist aber genauer, von "Machtübernahme" oder "Machtübertragung" zu sprechen, um die Bereitschaft konservativer Eliten und eines bedeutenden Teils der deutschen Gesellschaft kenntlich zu machen, die NSDAP an der Macht zu beteiligen bzw. sie ihr ganz zu überlassen.