Am 31. August 1936 finden Hausdurchsuchungen bei Heinrich S. und Mathias H. in Zollstock statt. Beide werden beschuldigt, einen Radclub und damit eine verbotene, staatsfeindliche Organisation gegründet zu haben. Die Durchsuchungen erfolgen auf Anzeige der HJ aus Zollstock. Die Mitglieder der Radclubs werden von der Gestapo verhört. Bald jedoch stellt die Oberstaatsanwaltschaft das Verfahren ein, da sie keinen Anhaltspunkt für eine verbotene Organisation gefunden hat. Die Ausflüge der Radclubs werden für die Zukunft untersagt.
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