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Erste Verordnungen des neu ernannten Reichsjugendführer Baldur von Schirach

Am 17. Juni 1933 wurde Baldur von Schirach zum "Jugendführer des Deutschen Reichs" ernannt. Das war ein zentraler Schritt zur Erfassung und Kontrolle der Jugendlichen und vor allem der Jugendorganisationen. Sechs Tage später erläßt er erste Verordnungen. Darin verbietet er den Großdeutschen Bund, einen Zusammenschluss bündischer Organisationen. Alle Jugendorganisationen werden verpflichtet, sich dem Jugendführer zu melden. Darüber hinaus wird ab jetzt nur noch Angehörigen der Hitlerjugend das Tragen von Schulterriemen gestattet.

Vizeadmiral von Trotha, der konservative Führer des Großdeutschen Bunds beschwert sich daraufhin über dessen Auflösung. Sie wird jedoch nicht aufgehoben und Adolf Hitler bestätigt die Entscheidung.



 
Lexikon
Schirach, Baldur von
Reichsjugendführung (RJF)
Großdeutscher Bund