In einer offiziellen Bekanntmachung verbietet Baldur von Schirach Hitlerjungen und BDM-Mädchen, Mitglied in einer konfessionellen Jugendorganisation zu sein. Er begründet dies mit "ständigen Unzuträglichkeiten, da sich die konfessionellen Organisationen nicht auf ihren eigentlichen kirchlichen Aufgabenkreis" beschränkten. Schirach behält sich vor, diese kirchenfeindliche Maßnahme zu widerrufen, wenn sich die konfessionellen Jugendorganisationen auf ihre "eigentlichen Aufgaben" konzentrierten.
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