Mit Verfügung vom 26. Mai 1934 erläßt die Gestapo ein Verbot der Reichsschaft Deutscher Pfadfinder auf preußischem Staatsgebiet. Mit dem Verbot soll einmal mehr der unbedingte Führungsanspruch der Hitler-Jugend geltend gemacht und missliebige Organisationen aufgelöst werden. Begründet wird es damit, dass in der Pfadfinderschaft "mehr und mehr Personen Aufnahme gesucht und gefunden [haben], die dem nationalsozialistischen Staat und der nationalsozialistischen Bewegung ablehnend gegenüberstehen. [...] Sie sucht der Hitler-Jugend [...] das ausschließliche Recht zur politischen Führung und Erziehung der deutschen Jugend streitig zu machen [...]. Die Vorgänge bilden eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe und staatlichen Ordnung. [...]
gez. Heydrich"
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