Nach dem Besuch der Volksschule machte Willi Th. eine Ausbildung zum Kaufmännischen Angestellten bei der Firma Brüggelmann in Köln-Deutz, von der er nach Beendigung der Lehre im April übernommen wurde und weiter arbeitete.
Er gehörte seit 1935 der HJ an und hat nach eigenen Angaben den Dienst regelmäßig absolviert. Vor zwei Monaten habe ihn jedoch sein Vater abgemeldet, weil er um diese Zeit Privatunterricht bekam und keine Zeit mehr für den Dienst hatte. Danach habe er auch keine Aufforderung mehr erhalten, am Dienst der HJ teilzunehmen. Die Gestapo kommentiert: "In der Hauptsache war er jedoch darüber verärgert, daß er - wie er weiter erklärt - wegen außerhalb der HJ durchgeführter "wilder Wanderungen" vom Fanfarenzug ausgeschlossen wurde und einer allgemeinen HJ-Formation überwiesen werden sollte." Tatsächlich gibt willi Th. dies in einer späten Vernehmung vom 18. Januar 1943 so zu Protokoll.
Er sagte aus, dass er bereits seit zwei Jahren wandere. Anfänglich habe er sich bei Wanderungen Jugendlichen angeschlossen, die im Rahmen von KdF-Veranstaltungen gewandert seien. Später sei er dann mit Freunden aus der Nachbarschaft in der näheren Umgebung Kölns gewandert. Sie hätten keine Vereinsbindung gehabt und die "Teilnehmer von Fall zu Fall" gewechselt. Es habe sich meist um ausgesprochene Wochendendtouren gehandelt. Willi Th. wurde bei einer Razzia an der Liesenberger Mühle 1941 und bei der Wanderung zur Scheiderhöhe im September 1942 von der Gestapo verhaftet und verwarnt.
1942 habe er sich dann den Wanderfahrten der Kameraden aus Köln-Nippes angeschlossen. In seinen Verhören vor der Gestapo gibt er freimütig Auskunft über die Gruppe am Leipziger Platz, die Gründung des Clubs der Edelweißpiraten, die Inschriften- und Flugblattaktionen sowie über kleinere und größere kriminelle tatsächlich und vermeintliche Delikte (Waffendiebstahl, Diebstahl, Hehlerei mit Waren der Firma Brüggelmann). Nach Willi Th. habe man mit diesen Aktivitäten auch geprahlt, ohne sie begangen zu haben: "Es ist richtig, dass ich bei den Zusammenkünften der Klubmitglieder viel von Diebstählen gesprochen habe. Ich tat dieses, um vor den anderen Jugendlichen nicht zurück zu stehen. Fast jedes Mitglied wusste etwas über irgendeine Straftat zu erzählen. Da lag es unter meiner Ehre, wenn ich nicht auch einige Geschehnisse erzählte, was aber nicht der Wahrheit entsprach."
Willi Th. Bewies bei seiner Vernehmung einigen Erfindungsreichtum, der ihm allerdings wenig geholfen haben dürfte. So erklärte er, dass er eine in seiner Wohnung gefundene Zeichnung mit dem "Navajo"-Totenkopf auf Leinen aus dem Keller der Firma Brüggelmann habe und dass er vermute, dass es sich um einen Entwurf der Dekorations-Abteilung gehandelt habe.
Willi Th. wurde am 10. Dezember 1942 wegen "Verdachts der Vorbereitung zum Hochverrat" verhaftet. In der Einlieferungsanzeige des Gestapobeamten heißt es: "Th. soll an der Weiterverbreitung der hier bekannten bündischen Hetzschriften maßgeblich beteiligt gewesen sein. Er wurde heute im Wehrertüchtigungslager der Hitler-Jugend in Schleiden festgenommen." Bei der Durchsuchung seines Schrankes wurde im Beisein des Oberfeldwebels ein Flugblatt betr. "Leistungswoche der Bündischen Jugend" und eine Brieftasche mit div. Briefschaften gefunden." Auch wurde bei ihm ein Edelweißstempel gefunden.
Im Schlussbericht der Gestapo vom 3. Februar 1943 wurden die unterstellten Delikte wie folgt beschrieben: "Willi Th. machte im Sommer 1942 Wanderungen, war Mitbegründer des Klubs "Edelweisspiraten", nahm an hetzerischen Beschriftungen in der Nacht zum 13.9.42 teil, wirkte führend bei der Verbreitung von bündischen Hetzschriften mit, hatte die Absicht, eine HJ-Streife zu verprügeln und war in Remagen an einem Diebstahl beteiligt. Ausserdem entwendete er eine Pistole aus Heeresgut."
Das Kölner Sondergericht verurteilt Willi Th. am 15. September 1943 "wegen jugendbündischer Betätigung und wegen Einbruchsdiebstahls" zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten Jugendgefängnis.
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