Am 20. Juli 1933 wird das Reichskonkordat unterzeichnet, ein Vertragsabschluss über Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche. Mit dem Konkordat versucht die Katholische Kirche, ihre Strukturen innerhalb des NS-Staates zu sichern. In Bezug auf die Jugendverbände wird vereinbart, dass sie weiterexistieren können, sich aber auf religiöse Betätigungen beschränken sollen.
In einer Stellungnahme der katholischen Jugendverbände äußern sie sich über das Konkordat: Sie seien erfreut "über den Abschluß des Konkordates, in dem der Kirche die Freiheit zur Erfüllung ihrer Mission gegeben ist, und in dem der Staat sich zum Garanten dieser religiösen Freiheit erklärt hat." Eine Eingliederung in die Volksgemeinschaft empfinden sie als ein Privileg, das ihnen der Staat gewährt. "Wir wollen Glied sein im Volk, lebendig und wirksam für das Ganze. Wir waren und sind darum bereit zu einer Einordnung ins Ganze deutscher Jugend."
Die Anerkennung des Staates durch die Kirche werfe neue Pflichten der Jugend gegenüber dem Staat auf, seine Autorität sei zu achten. Für die Jugendverbände hat der nationalsozialistische Staat geradezu "etwas von der Idee des Gottesstaates in sich, in der Anerkennung des Christentums als Fundament des Staates". Dementsprechend sind die Order an die katholische Jugend "Folgt den Befehlen" und "Tut eure Pflicht".
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