Jugendschutzlager waren spezielle Konzentrationslager für Jugendliche. Die Einweisung erfolgte durch Kriminalpolizei und Gestapo; die Haftdauer war unbefristet. Nur eine Minderheit der einmal eingewiesenen Jugendlichen, unter denen sich sich viele als unerziehbare eingeschätzte ehemalige "Fürsorgezöglinge" befanden, wurde wieder entlassen.
Das erste Jugendschutzlager wurde 1940 im Arbeitshaus Moringen eingerichtet. Bis Kriegsende wurden hier rund 1.400 männliche Jugendliche eingewiesen, von denen mindestens 89 umkamen. Für Mädchen wurde 1942 in unmittelbarer Nähe des Konzentrationslagers Ravensbrück das Jugendschutzlager Uckermark mit etwa 600 Haftplätzen eingerichtet.
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