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Weihnachten in Brauweiler: Gewalt in der Erziehungsanstalt

Beamte der „Arbeitsanstalt“ Brauweiler im Oktober 1936

Am 1. Weihnachtstag kommt es während des Abendessens zu einer Schlägerei im Aufenthaltsraum. Ein körperbehinderter Jugendlicher wird von vier anderen Jugendlichen verprügelt, weil er sie bei einem Wärter wegen Lebensmitteltausches angeschwärzt hatte. Zwei dieser Jugendlichen werden später bei den Ermittlungen über die Vorfälle als Edelweißpiraten bezeichnet.

Nach der Schlägerei im Aufenthaltsraum werden alle Jugendlichen, darunter auch Hans R., vorzeitig in ihre Zellen geführt. Weil R. in seiner Zelle laut singt, wird er von einem Hilfsaufseher so stark zusammengeschlagen, dass der Vater des Jugendlichen den Wärter am 30. Januar 1943 wegen Körperverletzung anzeigt. Zu dem eigentlichen Vorfall äußert sich der von der Anstaltsleitung befragte Aufseher wie folgt: "Der Jugendliche Hans R. gehört zu denjenigen Schwererziehbaren, die als Unruhestifter bekannt sind und zu Prügeleien auf dem Gemeinschaftsraum neigen. Er ist ein verschlagener Charakter, der aber gern den Unschuldigen spielt. [...] Nach einer Weile hörten Hauptwachtmeister R. und ich einen Zögling schreien und jodeln - der ostentativ diesen Lärm vollführte um damit zum Ausdruck zu bringen, dass er sich aus dem vorzeitigen Einschluss nichts mache. Wir stellten dann fest, dass es Hans R. war. Hierauf gab mir Hauptwachtmeister R. den Auftrag, dem R. "beim Singen zu helfen." Ich ging in die Zelle und versetzte ihm allerdings mit dem Gummiknüppel 2 - 3 leichte Schläge auf das Gesäss. Ich hatte infolge Blutvergiftung eine verbundene Hand und konnte gar nicht fest zuschlagen. Weitere Zeugen - Beamte wie Jugendliche - entlasten den Wärter, in dem sie R. übereinstimmend als "durchtriebenen und heimtückischen Burschen" bezeichnen.



 
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Edelweißpirat
"Arbeitserziehungsanstalt" Brauweiler