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Neudeutschland in Köln-Ehrenfeld: Öffentliches Tragen von Kluft und Fahne bei kirchlicher Prozession

Neudeutschland-Zeltlager Anfang der 1930er Jahre

Drei Mitglieder des katholischen Schülerbundes "Neudeutschland" werden polizeilich vorgeführt, weil sie an einer Prozession der Gemeinde "St. Peter" in Köln-Ehrenfeld teilgenommen haben. Der Schüler Karl-Heinz F. gibt zu Protokoll: "Mein Bruder Herbert, Leonhard Bl. und ich nahmen [an der Prozession] teil. Mein Bruder trug in der Prozession die Fahne von "Neudeutschland". Bl. und ich gingen an seiner Seite. Unsere Kluft bestand aus einer kurzen Hose und einem weissen Hemd. Bl. hatte eine dunkle Hose an, mein Bruder und ich trugen eine helle, ausserdem hatten wir beide auch ein Koppel mit blankem Schloss an. [...] Nach Schluss der Prozession kam ein Polizeibeamter zu uns und führte uns der Wache vor, weil wir angeblich verbotene Kluft getragen hatten." Auf polizeiliche Anordnung werden die Kluften eingezogen. Die Jungen werden wegen Tragen von verbotener Kluft in geschlossenem Umzug angezeigt. Die Gestapo ermittelt, ob die Jungen durch "konfessionell-politische Betätigung" aufgefallen sind. Dies ist nicht der Fall. Die Beschuldigten erklären übereinstimmend, dass sie sich keiner strafbaren Handlung bewusst seien und zukünftig keine Kluft mehr trügen. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens geht aus der Akte nichts hervor.



 
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