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Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (28. Februar 1933)

Die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat wurde unter dem Namen "Reichtagsbrandverordnung“ am 28. Februar 1933, einen Tag nach dem Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude in Berlin erlassen. Grundlage bildete der Artikel 48 der Weimarer Verfassung, die dem Reichspräsidenten den Erlass von Verordnungen ohne Zustimmung des Parlaments erlaubte.

Mit ihr wurden wesentliche Grundrechte außer Kraft gesetzt, darunter die Versammlungs-, Meinungs- und die Pressefreiheit, aber auch die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis. Gleichzeitig wurden mit ihr gesetzliche Strafen verschärft. So wurde die Inhaftierung von Verdächtigen, deklariert als „Schutzhaft“ legitimiert, ferner die Verhängung der Todesstrafe bei bestimmten politischen Straftaten. Noch bevor der nächste Tag angebrochen war, wurden Tausende von kommunistischen Parteimitgliedern und gegnerische Intellektuelle verhaftet.

Mit der „Reichstagsbrandverordnung“ wurde das massive Vorgehen gegen die Gegner der Nationalsozialisten ermöglicht und damit die Grundlage für die Errichtung ihrer Diktatur geschaffen. Sie bereitete damit den Ausnahmezustand sowie das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 vor.



 

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