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Zusammenarbeit von Hitlerjugend und Kriminalpolizei gegen unangepasste Jugendliche

Im Frühjahr 1933 wurde die Zusammenarbeit zwischen HJ und Kriminalpolizei intensiviert. Eine Anordnung des Reichsjugendführers stellt fest, dass es "eine der wichtigsten Aufgaben der Führer der Deutschen Jugend [sei], dem Herumstrolchen von Jugendlichen zu steuern und sittliche Verführungen von der Hitler-Jugend fernzuhalten." Dementsprechend wird in Zusammenarbeit mit den einzelnen Landeskriminalpolizeiämtern vereinbart, dass alle Vermisstenmeldungen und "sittliche Vergehen" von Angehörigen der NS-Jugendverbände der Reichsjugendführung gemeldet würden. "Durch diese Zusammenarbeit werden in der Zentralkartei der Reichsjugendführung alle kriminellen Elemente erfaßt, die für die nationalsozialistische Jugendorganisationen nicht tragbar sind".

Eine umfassende Kontrolle der Jugendlichen soll auch dadurch erreicht werden, dass HJ-Führer bei Verdacht eines "sittlichen Vergehens" oder wenn Jugendliche der HJ unerlaubt auf Wanderungen sind, der Polizei eine Meldung machen. Somit können weitgehend unangepasste Jugendliche auch innerhalb der HJ kontrolliert und kriminalisiert werden.



 
Lexikon
Schirach, Baldur von
Heydrich, Reinhard