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Wehrpflicht

Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg hatte sich Deutschland im Versailler Vertrag verpflichten müssen, weitgehend abzurüsten und auf eine stehende, große Streitmacht zur verzichten. Die "Reichswehr" durfte lediglich als kleine Berufsarmee von 100.000 Mann bestehen. Die deutschen Militärs unterliefen den Vertrag aber insgeheim, etwa durch Aufstellung und Ausbildung halbmilitärischer Verbände oder geheime Waffentests in der Sowjetunion.

Mitte der dreißiger Jahre fühlten sich die Nationalsozialisten außen- und innenpolitisch stark genug, den Versailler Vertrag offen zu brechen. Am 16. März 1935 wurde mit dem "Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht" die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt und durch das "Reichsverteidigungsgesetz" vom 21. Mai 1935 ausgefüllt. Die Gesetze sahen eine Friedensstärke der Wehrmacht von 550.000 Mann vor.

Hitler rechtfertigte den Bruch des Versailler Vertrages mit der Aufrüstung der Westmächte und bot ihnen Nichtangriffspakte an. Proteste einzelner Staaten blieben erfolglos, nicht zuletzt wegen der Appeasement-Politik Großbritanniens.

Die Einführung der Wehrpflicht war ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung des nationalsozialistischen Eroberungs- und Vernichtungskrieges.