Seit dem 1.November 1944 konnte jede Gestapostelle in eigener Kompetenz über die »Sonderbehandlung« (Hinrichtung ohne Gerichtsurteil) von Zwangsarbeitern entscheiden. Aufgrund dieser faktischen Rechtlosigkeit hatten sich viele der in der Illegalität lebenden Zwangsarbeiter Waffen beschafft, mit denen sie sich gegen eine mögliche Verhaftung oder Hinrichtung wehren wollten. Im März 1945 hatten sich im Keller des Hauses am Altenauer Weg 4 in Höhenhaus einige desertierte Soldaten und entflohene Zwangsarbeiter versteckt. Eine »Sondereinheit« der Wehrmacht wurde angefordert. Sie umstellte das Haus und forderte die Zwangsarbeiter auf, das Haus zu verlassen. Da dies nicht geschah, eröffnete man das Feuer. Als aus dem Haus zurückgeschossen wurde, kamen einige Soldaten ums Leben. Schließlich wurden die Bewaffneten überwältigt. Eine hochschwangere Russin wurde von Wehrmachtssoldaten brutal geschlagen, da sie bekannt hatte, auf die Soldaten geschossen zu haben.
Misshandlung, damals unterkellertes Haus
heute Wohnhaus, Altenauer Weg 4, Höhenhaus, 15. Dezember 2002
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