Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«,
das am 1. Januar 1934 in Kraft trat, ermöglichte die Zwangssterilisation
von vermeintlich erbkranken Männern, Frauen und Kindern, die angeblich
an angeborenen Geisteskrankheiten oder unter Alkoholismus litten.
Tatsächlich waren es sozial benachteiligte oder politisch missliebige Personen,
die mit den willkürlichen Diagnosen von »angeborenem« oder »moralischem« Schwachsinn
zum Teil mit Polizeigewalt in die Krankenhäuser gebracht wurden.
In der damaligen chirurgischen Abteilung der Universitätsklinik Köln
wurden über 500 Männer zwangssterilisiert.
Zwangssterilisationen, damals OP-Saal,
Chirurgische Klinik Lindenburg
heute Klinik für Nuklearmedizin,
Josef-Stelzmann-Straße 9, Lindenthal,
15. März 2002
|