EINORDNUNG
Der im Juni 1935 gegründete RAD hatte zum einen die Erziehung "der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit", zum anderen die "Durchführung gemeinnütziger Arbeiten" zur Aufgabe. Zunächst vorwiegend auf die männliche Jugend zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr ausgerichtet, wurde der RAD wenige Tage nach Kriegsbeginn 1939 auf die weibliche Jugend ausgedehnt.

Die "Arbeitsmaiden" sollten im Rahmen ihrer Einsätze nach den Vorstellungen des NS-Regimes "dem Bauern, Siedler und Gärtner, der Mutter und Hausfrau bei ihrer Arbeit" helfen. Im Gegensatz zum RAD der jungen Männer, der im Rahmen der Lagererziehung nach paramilitärischen Mustern organisiert war, scheint der Dienst der Mädchen und Frauen - folgt man den Aussagen Ehemaliger - viel stärker ein Sonderdasein geführt, ja sogar den Charakter einer "Oase unter den nationalsozialistischen pädagogischen Einrichtungen" gehabt zu haben.

Doch ist kritisch zu hinterfragen, ob der weibliche RAD wirklich diese "Oase" gewesen ist. Vieles spricht dafür, dass die jungen Frauen dort - ähnlich wie im BDM - nur scheinbar so etwas wie Emanzipation von gesellschaftlich vorgegebenen Sozialisationsmustern, insbesondere von geschlechtsspezifischen Zwängen, erfahren haben. Das belegt allein schon das entsprechende zeitgenössische Schrifttum, in dem "beide Zweige", der männliche und der weibliche RAD, in gleichem Maße als "mit der Bewegung . . . unlösbar verbunden" beschrieben werden.

Wie richtig diese Zuordnung war, zeigte sich spätestens während des Krieges, als der weibliche RAD durch eine Fülle von "Kriegshilfsdiensten" als Rädchen der NS-Kriegsmaschinerie funktionierte, bis hin zur Beteiligung an der völkerrechtswidrigen Vertreibung polnischer Bauern von ihren Höfen in den okkupierten polnischen Gebieten.






Erinnerungen an meine RAD-Zeit